Hermle AG setzt Patentschutz durch

Eilantrag während der EMO 2013 erwirkt Unterlassungserklärung

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Viele Werkzeugmaschinen der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG verwenden eine patentgeschützte Bauart, die auch als so genannte modifizierte Gantry-Bauweise bekannt ist.

Auf einen entsprechenden Eilantrag hin verhandelte die Patentstreitkammer des Landgerichts Braunschweig noch während der EMO 2013 auf dem Messegelände in Hannover gegen einen deutschen Anbieter von 5-Achs-Bearbeitungszentren chinesischer Herkunft über die Verletzung des Hermle-Patents EP 0 712 683 B1.

Der Händler hat auf Anraten des Gerichts noch im Termin und im Rahmen eines umfassenden Vergleichs eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Kontakt:

www.Hermle.de