Wettbewerbsfaktor Arbeitszeit: Schlüssel zur Standortsicherung

In der Tarifrunde 2004 muss nach Auffassung der Arbeitgeber in der Metall- und Elektro-Industrie die Grundlage für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit des M+E-Standorts Deutschland gelegt werden.

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In der Tarifrunde 2004 muss nach Auffassung der Arbeitgeber in der Metall- und Elektro-Industrie die Grundlage für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit des M+E-Standorts Deutschland gelegt werden. Bislang sorgen mit die höchsten Arbeitskosten und die kürzesten Arbeitszeiten der Welt dafür, dass der Druck zur Verlagerung von Produktionsstätten unverändert hoch bleibt, wie der Arbeitgeberverband Gesamtmetall in der aktuellen Ausgabe 6/2003 seines Argumentendienstes feststellt.

„Durch unsere kurzen Arbeitszeiten gehen wir mit unserem wichtigsten Kapital – dem Wissen, dem Können und der Erfahrung der Mitarbeiter – zu verschwenderisch um. Wenn sich das nicht ändert, können wir uns den Standort Deutschland nicht länger leisten“, so Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Hans Werner Busch. Japaner und Amerikaner arbeiten jedes Jahr über 2,5 Monate länger als ihre deutschen Kollegen.

„Die Tarifpartner müssen dazu beitragen, zumindest das Tempo des Verlagerungs-Prozesses zu verlangsamen. Dafür brauchen die Firmen Spielräume für Kostensenkungen. Wenn wir dabei die Einkommen sichern wollen, bleibt nur der Weg über die Arbeitszeit“, so Busch weiter.

Dabei gehe es nicht um eine generelle Arbeitszeitverlängerung oder die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für alle, sondern um einen tariflich vereinbarten Korridor, mit dem die M+E-Betriebe durch freiwillige Betriebsvereinbarung die wöchentliche Arbeitszeit in einer Bandbreite von 35 bis 40 Stunden und die entsprechende Bezahlung selbst festlegen können.

Dieser Vorschlag sei eine Weiterentwicklung längst bestehender Möglichkeiten, wie sie unter den durch die EU-Osterweiterung geschaffenen neuen Wettbewerbsbedingungen notwendig sei, wie Busch betonte. Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung erlaubt eine befristete Senkung der Arbeitszeit und eine Senkung der Monatsverdienste und Sonderzahlungen um bis zu 15 Prozent. Nach diesem Tarifvertrag entscheiden die Betriebsparteien allein, ob und um wie viel Prozent sie Arbeitszeit und Einkommen reduzieren wollen. Busch: „Dies sollte bei der Öffnung für längere Arbeitszeiten genau so gelten.“