Lohnerhöhung zum 1.3. 2005 wie vereinbart

Gesamtmetall für neue Instrumente zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen

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Experten von Gesamtmetall und IG Metall haben sich darauf verständigt, dass es keine Revision des Tarifabschlusses geben wird. Dabei hätte es gute Gründe dafür gegeben: Vor allem die Entwicklung des Euro-Dollar-Wechselkurses sowie der Rohstoff- und Materialpreise bergen schwer einzuschätzende Gefahren für die konjunkturelle Entwicklung

Experten von Gesamtmetall und IG Metall haben sich darauf verständigt, dass sich die für 2005 prognostizierten Entwicklungen von Wachstumsrate, Beschäftigung und Preisen nicht so stark von den Erwartungen beim Abschluss unterscheiden, dass eine Revision zwingend geboten wäre. Auf die Überprüfung dieser drei Kennzahlen hatten sich die Tarifparteien vor einem Jahr geeinigt.

Allerdings hat Gesamtmetall beim Expertengespräch deutlich gemacht, dass es gute Gründe für eine Revision gäbe, denn die Prognosen für 2005 enthielten offensichtliche Risiken: Vor allem die Entwicklung des Euro-Dollar-Wechselkurses sowie der Rohstoff- und Materialpreise würden schwer einzuschätzende Gefahren für die konjunkturelle Entwicklung bergen. Auch liefen die Firmenkonjunkturen stärker auseinander als zu früheren Zeiten. Das lasse sich aus den detaillierten Auftragsdaten der Automobil- und Elektroindustrie sowie dem Maschinenbau belegen. Zudem gebe es gravierende Unterschiede in der Ertragslage der Firmen, ein ungewöhnlich großer Teil schreibe immer noch rote Zahlen trotz verbesserter Branchenkonjunktur.

Dort, wo die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen gestärkt werden muss, ermöglicht der Tarifvertrag von Pforzheim, Ergänzungstarifverträge abzuschließen. Zum Ausgleich von Konjunkturschwankungen müssen darüber hinaus Instrumente entwickelt werden, die den Flächentarifvertrag weiter flexibilisieren.

In Kürze wird eine weitere Arbeitsgruppe auf Wunsch der IG Metall zusammenkommen, um über die Vermögenswirksamen Leistungen zu beraten. Der entsprechende Tarifvertrag ist am 31.1.2005 ausgelaufenen und befindet sich tarifrechtlich in der Nachwirkung. Das heißt: Für alle Mitarbeiter, die einen VWL-Anspruch haben, ändert sich nichts, bei neuen Arbeitsverträgen gibt es dagegen keine tariflichen Ansprüche mehr.