Gleichzeitig wurde der Vorstand der Gesellschaft beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit in einer Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an die Großaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen werden kann. Der Vorstand wird diesem Auftrag nachkommen.
Die Kennametal Inc. hält direkt oder indirekt 99,3 % aller 1.500.000 Aktien. Nach den gesetzlichen Möglichkeiten besteht daher das Recht, ein Squeeze-Out durchzuführen, bei dem die außenstehenden Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausgeschlossen werden.