Sie hat den Vorstand der WALTER AG zugleich gebeten, die not-wendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit eine außerordentliche Hauptversammlung der WALTER AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an die Sandvik Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.
Die Sandvik Holding GmbH hielt bereits auf der letzten Hauptversammlung der WALTER AG 4.571.828 der insgesamt 4.740.577 ausstehenden Aktien. Ihr steht daher nach den gesetzlichen Möglichkeiten das Recht zu, einen sogenannten Squeeze-Out durchzuführen, bei dem die übrigen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausgeschlossen werden.
Der Vorstand der WALTER AG wird sämtliche Aktionäre rechtzeitig vor einer ent-sprechenden Hauptversammlung ordnungsgemäß einladen und weiterhin informieren.
FDZT